DSGVO BDSG

Datenschutz

Unsere Leistungen

Datenschutzbeauftragter Osnabrück


Um Ihr Unternehmen vor der Verletzung von Gesetzesvorschriften zu schützen, können wir Ihnen unsere Leistungen in verschiedenen Paketen anbieten, die sich von vorne herein durch eine klare Kostenstruktur auszeichnen.


Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern liegt der monatlichen Betreuung als Datenschutzbeauftragter eine feste Pauschale zu Grunde. Diese Pauschale beinhaltet die Behandlung aller Anfragen der Geschäftsführung, der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten oder Behörden, des weiteren laufende Aktualisierungen und Überprüfungen der  datenschutzrechtlichen Aspekte, Vororttermine nach Absprache – und das für alle Unternehmen (Holdings, etc.) .


Mit dieser mtl. Pauschale sind alle Kosten abgedeckt, So können auch kleinere Unternehmen Ihren Verpflichtungen zum Datenschutz nachkommen und dieses werbewirksam nutzen. Größere Unternehmen profitieren von einer klaren und eindeutigen Kalkulationsgrundlage.


Keine Rechnungen mehr nach Aufwand, keine Rechnungen durch die Beauftragung Dritter (Rechtsanwalt, IT-Technik, etc.), wie es doch schon mal in der Praxis vorkommt.


 


Wir stehen Ihnen für folgende Aufgaben zur Verfügung:

 

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter oder

Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten


Tätigkeiten für Unternehmen bis 9 Mitarbeiter, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen

Datenschutzberatung im Rahmen von Projekten


Datenschutzbeauftragter Detlef Breuker

Datenschutz in der Praxis

Kurzbeschreibung der Tätigkeiten



Als externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für den Schutz Ihres Unternehmens vor der Verletzung von Gesetzesvorschriften. Im Vorfeld verschaffen wir uns in einem persönlichen Gespräch mit der Geschäftsführung und der IT-Leitung einen Überblick der durchzuführenden Leistungen. Dieses "Screening" dauert in der Regel kaum mehr als 2 Stunden. Danach folgt, je nach Unternehmensgröße, ein einmaliges Projekt (2-3 Tage) in dem alle gesetzesrelevanten Datenschutzbestimmungen überprüft und durchgeführt werden.


Nach diesem einmaligen Projekt stehen wir dem Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren für alle Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz zur Verfügung. Auch wird von uns in dieser Zeit die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen permanent überprüft und kontrolliert.  Diese Tätigkeit wird mit einer monatlichen Pauschale abgegolten.



Ihr Unternehmen


  • führt ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO?
  • dokumentiert die Sicherheit nach Art. 32 DSGVO?
  • hat Verträge nach Art. 28 DSGVO  mit Ihren Dienstleistern abgegeschlossen?



Nein? Dann wird´s höchste Zeit – alle o.a. Punkte sind gesetzliche Mindestanforderungen für den Datenschutz, die bei Nichteinhaltung schon bussgeldbehaftet sind.


Ihr Ansprechpartner



















Detlef Breuker

Datenschutzbeauftragter TÜV

IT-Sicherheitsbeauftragter

Auditor ISO/IEC 27001

Datenschutzbeauftragter Melle